Pflegekostenrechner
Mit unserem Pflegekostenrechner können Sie die ungefähren Kosten für einen Aufenthalt in einer unserer Einrichtungen ermitteln.
Geben Sie hierzu bitte an, für welche Einrichtung Sie sich interessieren und welcher Pflegegrad vorliegt. Anschließend klicken Sie bitte auf "Kosten berechnen" und Sie erhalten die Kosten für das Heimentgelt und ggf. Anteil der Pflegekasse.
Die Pflegekasse zahlt bei vollstationärer Pflege einen festen monatlichen Zuschuss zu den reinen Pflegekosten, der je nach Pflegegrad gestaffelt ist. Zusätzlich übernimmt die Kasse einen leistungsabhängigen prozentualen Zuschlag, der mit längerer Aufenthaltsdauer im Heim steigt.
Feste monatliche Pauschalen
Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt folgende feste Beträge für die stationäre Pflege:
- Pflegegrad 1: 131 €
- Pflegegrad 2: 805,00 €
- Pflegegrad 3: 1.319,00 €
- Pflegegrad 4: 1.855,00 €
- Pflegegrad 5: 2.096,00 €
Leistungszuschlag (gestaffelt nach Aufenthaltsdauer)
Um Heimbewohner zusätzlich zu entlasten, zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 einen weiteren Zuschlag auf den von Ihnen selbst zu zahlenden Eigenanteil an den Pflegekosten:
- Im 1. Jahr: 15 % Zuschlag
- Im 2. Jahr: 30 % Zuschlag
- Im 3. Jahr: 50 % Zuschlag
- Ab dem 4. Jahr: 75 % Zuschlag
Bitte beachten Sie: Die ermittelten Kosten werden Ihnen für ein Doppelzimmer angezeigt, bitte erfragen Sie die Kosten für ein Einzelzimmer bei der zuständigen Heimverwaltung.
Eine genauere Aufschlüsselung der einzelnen Bestandteile können Sie ebenfalls in unseren Einrichtungsverwaltungen anfragen. Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stehen Ihnen gern beratend zur Seite.
Bitte beachten Sie, dass es zu Abweichungen kommen kann, je nach aktuellem Verhandlungsstand mit den Pflegekassen je Bundesland und Ihres individuellen Eigenanteils. Für eine genaue Kostenkalkulation bitten wir Sie, sich an die Verwaltung der zuständigen Einrichtung zu wenden.
aktualisiert am 15.07.2026