Wahlserviceleistungen
Die GFA bietet in Zusammenarbeit mit externen Organisationen zusätzliche Leistungen an, die über den Umfang der Grundleistungen hinausgehen (Wahlleistungen). Der Mieter kann jedoch frei entscheiden, ob er die GFA bzw. deren Vertragspartner beauftragt oder ob er den Auftrag einem anderen Dienstleistungsanbieter erteilen will.
Die GFA hat mit den externen Kooperationspartnern verbindliche Absprachen zur Sicherstellung einer Mindestversorgung getroffen. Eine Mitarbeiterin vor Ort übernimmt die Beratung, Vermittlung und Koordination bezüglich der erwünschten Wahlleistungen. Zu den Wahlleistungen, die von der GFA bzw. ihren Vertragspartnern angeboten werden, zählen:
- Belieferung mit einem Mahlzeitendienst in die eigene Wohnung oder zum gemeinsamen Essen in der Cafeteria.
- täglich frisch zubereitet -
- Vermittlung Friseur und Kosmetik in Ihrer Wohnung
- kleinere Reparaturen in der Wohnung
- Hilfe beim Umzug nach Preisliste
- Vermittlung von Reisen für Senioren
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