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Häusliche Pflege
Häusliche Pflege für Seniorinnen und Senioren. Für kranke, behinderte oder pflegebedürftige Menschen sind wir mit punktueller Behandlungspflege und Grundpflege in der Region Mosel-Hunsrück-Obere Nahe tätig.
Die Behandlungspflege:
Die Behandlungspflege ist eine punktuelle medizinische Fachleistung, wie bspw.
die Übergabe eines Medikamentes, das Setzen einer Spritze, die Versorgung einer Wunde und das Anlegen eines Verbandes.
Die Behandlungspflege wird vom entlassenden Krankenhaus, dem Hausarzt oder dem behandelnden Facharzt verordnet und anschließend vom Patienten mit uns vereinbart.
Die Behandlungspflege wird dann nach den geltenden medizinisch-pflegerischen Fachstandards von unseren Krankenschwestern und Krankenpflegern durchgeführt. Die Einsatzplanung arbeitet mit stabiler Zuordnung von Patient und Pflegekraft (Bezugspflege) und mit individuellen Einsatzzeiten, damit die Lebensführung der Leistungsnehmer zufrieden stellend bewahrt bleiben kann.
Die Behandlungspflege wird abzüglich geringer Eigenanteile von der Krankenversicherung (SGB V) des Versicherten vollständig getragen und unserem Pflegedienst nach Festpreisen von der zuständigen Krankenkasse vergütet. Sie können uns allerdings auch über diesen kassenrechtlichen Anspruch hinaus als Selbstzahler mit diesen Fachleistungen beauftragen.
Familienpflege:
Die Familienpflege unterstützt Familien in der Region Mosel, Hunsrück und Obere Nahe während der Erkrankung eines Elternteiles durch - Unterstützung der Kinder und – Haushaltsführung.
Die Familienpflege wird inhaltlich und zeitlich von der Familie selbst mit unserem Dienst vereinbart. Während der Dauer eines Einsatzes planen wir üblicherweise nur eine Einsatzkraft, damit sich auch die Kinder verrauensvoll auf unseren Dienst einlassen können.
Die Familienpflege ist vom Leistungsnehmer selbst zu zahlen. Sie wird unter bestimmten Voraussetzungen über die Krankenversicherung und die Kinder- und Jugendhilfe des zuständigen Landkreises getragen. Die jeweiligen speziellen Regelungen besprechen wir mit Ihnen und begleiten Sie bei den Antragstellungen.
Die Grundpflege:
Die Grundpflege ist eine punktuelle pflegerische Fachleistung, wie bspw. die Unterstützung bei der Körperhygiene, beim Toilettengang, beim Bekleiden und bei der Essenseinnahme.
Die Grundpflege wird vom Patienten selbst mit uns vereinbart. Die Einsatzplanung arbeitet mit stabiler Zuordnung von Patient und Pflegekraft (Bezugspflege) und mit individuellen Einsatzzeiten, damit die Lebensführung der Leistungsnehmer zufrieden stellend bewahrt bleiben kann.
Die Grundpflege wird dann nach den geltenden medizinisch-pflegerischen Fachstandards von unseren Krankenschwestern, Krankenpflegern und Pflegehelfern durchgeführt.
Die Grundpflege ist grundsätzlich vom Patienten selbst zu bezahlen.
Bei Anerkennung einer Pflegestufe wird eine Teilerstattung durch die Pflegeversicherung (SGB XI) des Versicherten getragen und unserem Pflegedienst nach Festpreisen von der zuständigen Pflegekasse vergütet. Es sind dies seit 01.07.2008 in der Pflegestufe 1 bis zu 420 €, in der Pflegestufe 2 bis zu 980 €, in der Pflegestufe 3 bis zu 1470 € und in Härtefällen 1918 € monatlich. Zusätzlich können wir im Rahmen der „Verhinderungspflege“ weitere 1470 € im Jahr und im Rahmen der „Besonderen Betreuungsleistungen“ für Personen mit geistiger oder psychischer Beeinträchtigung bis zu 2400 € im Jahr abrechnen. Bei geringem Einkommen und Vermögen finanziert der Landkreis, in dem der Patient wohnt, die von der Pflegeversicherung nicht getragenen Pflegekosten.
Häusliche Intensivpflege:
Die Häusliche Intensivpflege unterstützt
Erwachsene jeden Alters, die durch Erkrankung oder Behinderung komplex beeinträchtigt sind und in Rheinland-Pfalz oder im Saarland wohnen; täglich bis zu 24 Stunden rund um die Uhr Assistenz benötigen; mit einer patientenorientierten Kombination der Leistungen von Behandlungspflege, Grundpflege, Hauswirtschaft und Betreuung.
Die Häusliche Intensivpflege wird inhaltlich und zeitlich vom jeweiligen Leistungsnehmer selbst mit unserem Dienst vereinbart. Auch die gewünschten Qualifikationen unserer Einsatzkräfte und zusätzliche Einweisungen werden individuell, unter Beachtung der geltenden fachlichen und rechtlichen Vorgaben, mit uns vereinbart. Wir erbringen den Dienst mit einsatzbezogenen stabilen Pflegegruppen.
Die Häusliche Intensivpflege wird kombiniert finanziert von mehreren Kostenträgern (Krankenkasse, Pflegekasse, Landkreis u. a.). Über dieses Ergänzungsverhältnis informieren wir Sie gerne und begleiten Sie bei der jeweiligen Antragstellung.
Häusliche Kinderkrankenpflege:
Die Häusliche Kinderkrankenpflege unterstützt Kinder jeden Alters (Frühgeborene, Säuglinge, Kleinkinder, Kinder im Kindergarten- und Schulalter sowie Jugendliche)
- Wohnsitz im Saarland oder in Rheinland-Pfalz haben
- wegen Erkrankung/Behinderung komplex beeinträchtigt sind
- täglich bis zu 24 Stunden rund um die Uhr Assistenz benötigen
- mit einer patientenorientierten Kombination der Leistungen von Behandlungspflege, Grundpflege, Hauswirtschaft und Betreuung
- in Ergänzung und Absprache mit den Eltern
Die Häusliche Kinderkrankenpflege wird inhaltlich und zeitlich von den Eltern oder ihren Bevollmächtigten selbst mit unserem Dienst vereinbart. Auch die gewünschten Qualifikationen unserer Einsatzkräfte und zusätzliche Einweisungen werden individuell, unter Beachtung der geltenden fachlichen und rechtlichen Vorgaben, mit uns vereinbart.
Wir erbringen den Dienst mit einsatzbezogenen stabilen Pflegegruppen.
Die Häusliche Kinderkrankenpflege wird kombiniert finanziert von mehreren Kostenträgern (Krankenkasse, Pflegekasse, Landkreis, u.a.). Über dieses Ergänzungsverhältnis informieren wir Sie umfangreich und begleiten Sie bei der jeweiligen Antragstellung.
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