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GFA mbh 
Gemeinnützige Gesellschaft für ambulante und stationäre Altenhilfe (mbH)  
Sozialstation Thalfang: Unsere Einrichtungen:








Betreuung: 

 Besuche und Aktivitäten 

  • Der Besuchsdienst verbringt mit Ihnen zu Hause eine gesellige Zeit.
     
  • Der Begleitdienst ist mit Ihnen unterwegs bei Freizeitaktivitäten außerhalb Ihrer Wohnung.
     
  • Diese Dienste werden vom Leistungsnehmer selbst hinsichtlich der Inhalte und Zeiten mit uns vereinbart.
    Die Dienste in Hauswirtschaft und Alltag sind grundsätzlich vom
    Leistungsnehmer selbst zu zahlen.
    Bei Vorliegen einer Pflegestufe kann teilweise eine Erstattung durch die
    Pflegeversicherung (SGB XI) erfolgen. Bei geringem Einkommen und
    Vermögen kann zudem auch der zuständige Landkreis mitfinanzieren.
     
Beaufsichtigung
  • Der Beaufsichtigungsdienst steht für Personen mit geistiger oder seelischer Beeinträchtigung, wie bspw. bei (dementieller Erkrankung) zur Vertretung eines Angehörigen zur Verfügung.
     
  • Diese Dienste werden vom Leistungsnehmer selbst hinsichtlich der Inhalte
    und Zeiten mit uns vereinbart.
     
  • Die Dienste in Hauswirtschaft und Alltag sind grundsätzlich vom
    Leistungsnehmer selbst zu zahlen.
    Bei Vorliegen einer Pflegestufe kann teilweise eine Erstattung durch die
    Pflegeversicherung (SGB XI) erfolgen. Bei geringem Einkommen und
    Vermögen kann zudem auch der zuständige Landkreis mitfinanzieren.
      
     
Psychosoziale Betreuung

Die Psychosoziale Betreuung richtet sich an Personen mit chronisch starken geistigen, psychischen oder sozialen Beeinträchtigungen im frühen und mittleren Erwachsenenalter, die für ihr Leben und Wohnen zu Hause eine intensivere pädagogische Unterstützung benötigen.

Die Psychosoziale Betreuung fördert die Beteiligung bei 
  • ärztlicher und therapeutischer Behandlung
     
  • Selbstpflege oder Fremdpflege
     
  • angemessenem Ernährungsverhalten
     
  • Sicherstellung der finanziellen Existenz
     
  • Wohnraumgestaltung  
     
  • Aufnahme von Erwerbsarbeit
     
  • Entwicklung von Tagesstruktur
     
  • Gestaltung von Freizeitaktivitäten und Sozialbeziehungen
     
Die Psychosoziale Betreuung wird finanziert mit der Eingliederungshilfe für    Menschen mit Behinderung über den zuständigen Landkreis.