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GFA mbh 
Gemeinnützige Gesellschaft für ambulante und stationäre Altenhilfe (mbH)  
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Beratung


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Was sind Beratungs- und Koordinierungsstellen (BeKo)?

Beratungs- und Koordinierungsstellen stehen Bürgern der jeweiligen Region beratend zu Fragen zum Thema Pflege, Behinderung oder Krankheit zur Seite. Die Mitarbeiter der BeKo-Stellen arbeiten vertraulich in einem persönlichen Gespräch. Ferner beraten die BeKos kostenlos und trägerneutral. Die Beratungs- und Koordinierungsstellen zeigen Ihnen mögliche Wege durch das oft unübersichtliche Soziale Netz.

Beratungsgebiete sind:

  • Ambulante Pflege
  • Stationäre Pflege
  • Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege
  • Wohnen im Alter
  • Fahrbarer Mittagstisch
  • Hausnotruf
  • Mobile hauswirtschaftliche Versorgung
  • Leistungen der Krankenversicherung (SGB V)
  • Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI)
  • Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII)
  • Leistungen des SGB IX (Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen)
Gern helfen wir Ihnen eine Beratungs- und Koordinierungsstelle in Ihrer Nähe zu finden. E-Mail Adresse: info@GFAmbH.com.


Was sind Pflegestufen?

Unter dem Begriff „Pflegestufen“ versteht man Parameter, die die Höhe des Pflegeaufwandes für einen pflegebedürftigen Menschen kennzeichnen.


Pflegestufe 1 (Erhebliche Pflegebedürftigkeit)

Ein Hilfebedarf besteht, wenn:
  • mindestens einmal täglich bei wenigstens zwei Verrichtungen aus den Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und
  • mehrfach wöchentlich bei hauswirtschaftlicher Versorgung Unterstützung notwendig ist.
Der Zeitaufwand der Pflege im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung durch eine private Pflegeperson muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen. Davon müssen mehr als 45 Minuten für die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) genutzt werden.


Pflegestufe 2 (Schwerpflegebedürftigkeit)
Ein Hilfebedarf besteht, wenn:
  • mindestens drei Mal täglich zu verschiedenen Tageszeiten bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und
  • mehrfach wöchentlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Unterstützungsbedarf besteht.
Der Zeitaufwand der Pflege im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung durch eine private Pflegeperson muss in diesem Fall wöchentlich im Durchschnitt mindestens drei Stunden betragen. Davon müssen mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen.


Pflegestufe 3 (Schwerstpflegebedürftigkeit)

Ein Hilfebedarf besteht, wenn:
  • rund um die Uhr (auch nachts) bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und
  • mehrfach wöchentlich bei hauswirtschaftlicher Versorgung
Der Zeitaufwand der Pflege im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung durch eine private Pflegeperson muss in diesem Fall wöchentlich im Tagesdurchschnitt wenigstens fünf Stunden betragen. Davon müssen mindestens vier Stunden für die Grundpflege aufgewendet werden.


Was heißt stationäre Pflege?

Unter stationärer Pflege versteht man die dauerhafte Aufnahme in ein Seniorenheim. Wenn Unterstützungsangebote und Hilfestellungen für die Versorgung von älteren Menschen zu Hause nicht mehr ausreichen, müssen die Senioren sich im Alter ein neues Zuhause in einem Seniorenheim suchen.


Was ist Tages- bzw. Nachtpflege?

Tages- und Nachtpflege bilden als Ergänzung, Entlastung und Sicherung der ambulanten Pflege, das Zwischenglied zwischen häuslicher Versorgung (Angehörige und Pflegedienst) und vollstationärer Pflege.


Tagespflege stellt eine Ergänzung und gleichermaßen eine Möglichkeit der Entlastung für pflegende Angehörige dar. Die Tagespflege bietet älteren Menschen tagsüber Betreuung und pflegerische Unterstützung. Mit Hilfe der Betreuungsmöglichkeit kann die eigene Wohnung oder das Haus erhalten bleiben; gleichzeitig kann eine vollstationäre Aufnahme in eine Senioreneinrichtung verzögert werden.


Nachtpflege stellt die Betreuung und Pflege älterer Menschen während der Nacht dar. Die Nutzung des Angebotes der Nachtpflege kann regelmäßig an allen Wochentagen oder an einzelnen Tagen vereinbart werden. Die Pflege des älteren Menschen am Tage (dies schließt auch den Morgen und Abend ein) muss von der Familie sichergestellt werden.

Sollten Sie Fragen zu Angeboten der Tages- und Nachtpflege in unseren GFA Häusern haben, dann lassen Sie es uns wissen.
info@GFAmbH.com


Was ist Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege steht für einen zeitlich befristeten stationären Aufenthalt von pflegebedürftigen Menschen, die in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden. Angehörige können ihre zu pflegenden Familienmitglieder für 28 Tagen für einen Betrag bis zu 1.432 Euro im Jahr in die Obhut einer stationären Einrichtung geben. Wichtig ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit der betreffenden Person. Ferner muss die angestrebte Kurzzeitpflege vorab bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Kurzzeitpflege kann von Angehörigen als Überbrückung; nach einer Krankenhausbehandlung der pflegenden Person zur Genesung oder vor dem Einzug in eine Senioreneinrichtung genutzt werden.
Die Häuser der GFA mbH bieten alle Kurzzeitpflegeplätze an. Gern informieren wir Sie genauer über unsere Angebote. Info@GFAmbH.com


Was heißt Betreutes Wohnen bei der GFA mbH?

Betreutes Wohnen (Service Wohnen Plus) heißt bei der GFA eine Wohnform realisiert zu haben, die Begegnungsmöglichkeiten für Senioren der Gemeinde und Mietern des Betreuten Wohnens bietet. Die Wohnanlagen für Betreutes Wohnen sind bei der GFA stets in unmittelbarer Nähe der stationären Einrichtung angesiedelt. Die stationäre Einrichtung kann so Leistungen wie Belieferung mit einem Mahlzeitendienst in die Wohnung oder der Cafeteria, Hausreinigung, Vermittlungen von Grund- und Behandlungspflege, Friseur, Kosmetik, Fahr- und Bücherdiensten sowie Senioren – Reisen oder auch kleinere Reparaturen in der Wohnung erbringen

In regelmäßig stattfindenden Mieterversammlungen werden wichtige Informationen weitergegeben und mögliche Probleme bzw. Wünsche besprochen.
Ziel ist es, die Mieter ihren Lebensabend genießen zu lassen mit dem Bewusstsein, dass sich jemand um sie kümmert, wenn es einmal erforderlich sein wird.
Gern können Sie sich jederzeit unsere Wohnanlagen anschauen.
Betreutes Wohnen in der VG Nieder-Olm, Betreutes Wohnen Eppelborn.
Sollten Sie Fragen haben, dann schreiben Sie uns info@GFAmbH.com


Worauf muss ich achten, wenn ich ein Seniorenheim suche?

Wir haben für Sie einen Fragebogen zusammengestellt der Ihnen ermöglicht, mit einfachen Fragen und Hinweisen, sich einen guten Eindruck über eine mögliche Pflegeeinrichtung zu machen.

GFA Checkliste



Wo kann ich mich bewerben, wenn ich bei der GFA arbeiten möchte?

Sie finden alle nötigen Auskünfte, Informationen und Ansprechpartner über die freien Stellen bzw. Ausbildungsplätze innerhalb der GFA in unserer Rubrik
Stellenangebote.


Kann ich meinen Hausarzt behalten?

Sie können Ihren Hausarzt natürlich behalten. Es besteht in allen Häusern der GFA freie Arztwahl.


Muss ich in der Kirche eingetreten sein?

Nein, Sie müssen keiner Konfession oder Kirchengemeinschaft angehören.


Was beinhaltet der Gesamtpreis pro Tag?

Der Preis beinhaltet die kompletten pflegerischen Leistungen der entsprechenden Pflegestufe, die Unterkunft, die Verpflegung und die Reinigung der privaten Kleidungsstücke.

Die vom Bewohner frei und zusätzlich ausgewählten Leistungen werden über eine Tagespauschale abgerechnet. Zum Beispiel:
  • Einzelzimmer
  • Ergo- Freizeittherapie
  • Sportphysiotherapie
  • Sonderverpflegung
Sollten Sie Fragen zu der Zusammenstellung der Pflegesätze haben, dann lassen Sie es uns wissen.


Haben die Bewohner ein eigenes Konto?

Die regulären Leistungen werden über ein Heimkostenkonto abgerechnet. Neben einem Heimkostenkonto wird für jeden Bewohner ein Nebenkostenkonto eingerichtet.

Was sind Nebenkosten?
Für die Bewohner entstehen Nebenkosten durch die in Anspruchnahme von Leistungen eines Dritten, die aus verschiedenen Gründen von den Bewohnern nicht direkt bar bezahlte werden können. Beispielhaft können hier genannt werden:
  • Friseur,
  • Fußpflege,
  • Änderungs-, Flick- , Näharbeiten sowie
  • Kennzeichnung der privaten Wäsche
  • Private Banküberweisungen
Die möglichen Zusatzleistungen sind in der Anlage eines bei dem Einzug abzuschließenden Heimvertrages ausführlich aufgeführt.

Alle anfallenden Kosten dieser Art werden auf dem Nebenkostenkonto erfasst und in regelmäßigen Zeitabständen den Bewohnern in Rechnung gestellt. Ein Kontoauszug mit den aufgeführten Zusatzleistungen wird als Anlage beigefügt.


Wird die Pflegestufe von der stationären Einrichtung beantragt?

Vor Einzug des Bewohners ist es normalerweise üblich, dass der betroffene Bewohner bereits eingruppiert ist oder dass die Angehörigen die Pflegestufe beantragt haben. Merken wir aber, dass der pflegerische Aufwand der derzeitigen Pflegestufe nicht mehr entspricht, sind wir berechtigt, gemeinsam mit dem Bewohner oder dem gesetzlichen Betreuer einen Antrag auf eine neue Begutachtung zu stellen.


Muss ich mich um die Ummeldung des Wohnsitzes kümmern?

Nein, nach Vorlage aller erforderlichen Informationen übernehmen wir gerne diese Aufgabe.


Gibt es feste Besuchszeiten?

Nein, es gibt keine festgelegten Besuchszeiten.


Bibliothek – Internetlinks
  
Website
Kurzbeschreibung
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtverband
Muttergesellschaft der GFA mbH
Modellprojekt Netzwerk Demenz in Landkreis Mainz-Bingen
Deutsches Zentrum für Altersfragen
Kuratorium Deutsche Altershilfe
Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familien und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz
Verlag für Fachinformationen rund um die Pflege
Ernährungs- und Verpflegungsanbieter
Fachmagazin für Schädelhirnverletzte und Schlaganfallpatienten
Kiss Mainz Kontakt und Informationsstelle für Selbsthilfe
Verzeichnis für Volkshochschulen
Datensammlung zu Thema Altenpflege
Paul Hartmann AG
Deutsche Gesellschaft für Qualität

 
Bibliothek - Literaturhinweise
 
Literatur
Bereich
Gesetze für Sozialberufe,
NOMOS
 
Rechtshintergründe
Gesetze für Pflegeberufe,
Hersg. Thomas Klie u. a.
 
Rechtshintergründe
Handbuch Betreuungsrecht,
Meier, C.F.MÜLLER
 
Rechtshintergründe zum Betreuungsrecht
Pflegetechniken,
Olaf Kirschnick,
THIEME
 
Pflegetechniken
Pflegetechniken von A-Z,
Olaf Kirschnick,
THIEME
 
Pflegetechniken
Arbeitsbuch Anatomie und Physiologie,
Erica Jecklin,
URBAN und FISCHER
Pflege
Spezielle Pflegeplanungen in der Altenpflege,
Ingrid Völkel u. a.,
URBAN und FISCHER
Pflege
Pflegekonzept nach Monika Krohwinkel,
Angela Paula Löser,
SCHLÜTERSCHE
Pflege
Pflegediagnosen in der Altenpflege,
Marlies Ehrmann und Ingrid Völkel,
URBAN und FISCHER
Pflege
Pflegeprobleme formulieren
-Pflegemaßnahmen planen
Pia Wieteck, Hans-Jürgen Velleur,
BVS Verlag
Pflege
Leben mit Demenz
Gerald Gatterer, Antonia Croy,
SPRINGER
Pflege
Die Jugend alter Menschen
Annette Neulist, Wolfgang Moll,
URBAN und FISCHER
 
Pflege
Die besten Beschäftigungstherapien für Senioren
Dr. Wolfgang Kramer
FORUM – Gesundheitsmedien GmbH
 
Beschäftigung
Alzheimer Krankheit
Dr. med Günter Krämer
TRIAS Thieme
 
Demenz
Die tagesstrukturierte Pflegeplanung
Stefanie Hellmann, Michael Trumpke-Oehorn
Schlütersche
 
Pflegeplanung
(tagesstrukturiert)
Standards für Einrichtungen der Tagespflege
Judith Teufel
Schlütersche
 
Standards
Tagespflege
Themenorientierte Gruppenarbeit mit Demenzerkrankten
Sabine Gatz, Lioba Schäfer
Juventa
 
Demenz Gruppenarbeit
100 Tipps für die Validation
Barbara Messer
Brigitte Kunz Verlag
 
Demenz
Pflegekonzept nach Monika Krohwinkel,
Angela Paula Löser,
SCHLÜTERSCHE - VERLAG
Pflege
Pflegediagnosen in der Altenpflege,
Marlies Ehrmann und Ingrid Völkel,
URBAN und FISCHER
Pflege
Pflegeplanung – Anleitung für Pflegeberufe
Verena Fichtner, Martha Meier
RECOM – VERLAG
Pflege
Pflegemanagement in Altenheimen
Karla Kämmer
SCHLÜTERSCHE – VERLAG
Pflege
Memo Altenpflege
Magdalena Grönig
ENKE - VERLAG
 
Pflege
   
Pflege zwischen Schutz und Freiheit
Manfred Borutta
VINCENTZ – VERLAG
Pflege/Recht Selbstbestimmungsrecht
Die Pflege der Menschen im Alter
Seel/Hurling
KUNZ – VERLAG
Pflege
Umgang mit Dementen
Landkreis Saarlouis, Leitstelle „Älter werden"
Pflege/Betreuung
Stationäre Versorgung von Alzheimer Patienten
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.
Pflege
Endstation Alzheimer
Stefan Gutensohn
MABUSE – VERLAG
Pflege
Ergotherapie bei Demenzerkrankungen
Gudrun Schaade
SPRINGER – VERLAG
Betreuung/Therapie
Aromatherapie
Friedlinde Michalik/Anja Feiler
KREATIV – VERLAG
Betreuung/Therapie
Gewalt im Altenheim
Hartmut Dießenbacher/Kirsten Schüller
LMBERTUS -VERLAG
Recht
Gefährdete Freiheit – Fixierungspraxis in Pflege-heimen
Thomas Klie/Uwe Lörcher
LAMBERTUS – VERLAG
Recht
Ernährungsmedizin und Diätetik
Heinriche Kasper
URBAN und SCHWARZENBERG - VERLAG
Ernährung
Diabetes mellitus im Alter – Ein Handbuch für Pflegeberufe
Helmut Hasche
SCHLÜTERSCHE – VERLAG
Ernährung
Psychologie des Alterns
Ursula Lehr
QUELLE und MEYER – VERLAG
Pflege/Betreuung
Qualifizierte Begleitung von Sterbenden und Trauernden Band 1+2
Werner Burgheim
FORUM
Pflege/Betreuung
Die besten Beschäftigungstherapien für Senioren
Dr. W. Kramer
FORUM
Betreuung
Recht der Altenhilfe
Thomas Klie
VINCENTZ – VERLAG
Recht
Pflegeversicherung
Thomas Klie
VINCENTZ – VERLAG
Recht
Pschyrembel – Klinisches Wörterbuch
Willibald Pschyrembel
DE GRUYER – VERLAG
Pflege
Die Pflege verwirrter alter Menschen
Erich Grond
LAMERTUS – VERLAG
Pflege