Häufig gestellte Fragen
Was sind Beratungs- und Koordinierungsstellen (BeKo)?
Beratungs- und Koordinierungsstellen stehen Bürgern der jeweiligen Region beratend zu Fragen zum Thema Pflege, Behinderung oder Krankheit zur Seite. Die Mitarbeiter der BeKo-Stellen arbeitend vertraulich in einem persönlichen Gespräch. Ferner beraten die BeKos kostenlos und trägerneutral. Die Beratungs- und Koordinierungsstellen zeigen Ihnen mögliche Wege durch das oft unübersichtliche Soziale Netz.
Beratungsgebiete sind:
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Ambulante Pflege
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Stationäre Pflege
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Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege
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Wohnen im Alter
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Fahrbarer Mittagstisch
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Hausnotruf
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Mobile hauswirtschaftliche Versorgung
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Leistungen der Krankenversicherung (SGB V)
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Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI)
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Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII)
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Leistungen des SGB IX (Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen)
Gern helfen wir Ihnen eine Beratungs- und Koordinierungsstelle in Ihrer Nähe zu finden. E-Mail Adresse: info@GFAmbH.com.
Was sind Pflegestufen?
Unter dem Begriff „Pflegestufen“ versteht man Parameter, die die Höhe des Pflegeaufwandes für einen pflegebedürftigen Menschen kennzeichnen.
Pflegestufe 1 (Erhebliche Pflegebedürftigkeit)
Ein Hilfebedarf besteht, wenn:
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mindestens einmal täglich bei wenigstens zwei Verrichtungen aus den Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und
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mehrfach wöchentlich bei hauswirtschaftlicher Versorgung Unterstützung notwendig ist.
Der Zeitaufwand der Pflege im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung durch eine private Pflegeperson muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen. Davon müssen mehr als 45 Minuten für die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) genutzt werden.
Pflegestufe 2 (Schwerpflegebedürftigkeit)
Ein Hilfebedarf besteht, wenn:
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mindestens drei Mal täglich zu verschiedenen Tageszeiten bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und
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mehrfach wöchentlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Unterstützungsbedarf besteht.
Der Zeitaufwand der Pflege im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung durch eine private Pflegeperson muss in diesem Fall wöchentlich im Durchschnitt mindestens drei Stunden betragen. Davon müssen mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen.
Pflegestufe 3 (Schwerstpflegebedürftigkeit)
Ein Hilfebedarf besteht, wenn:
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rund um die Uhr (auch nachts) bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und
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mehrfach wöchentlich bei hauswirtschaftlicher Versorgung
Der Zeitaufwand der Pflege im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung durch eine private Pflegeperson muss in diesem Fall wöchentlich im Tagesdurchschnitt wenigstens fünf Stunden betragen. Davon müssen mindestens vier Stunden für die Grundpflege aufgewendet werden.
Was heißt stationäre Pflege?
Unter stationärer Pflege versteht man die dauerhafte Aufnahme in ein Seniorenheim. Wenn Unterstützungsangebote und Hilfestellungen für die Versorgung von älteren Menschen zu Hause nicht mehr ausreichen, müssen die Senioren sich im Alter ein neues Zuhause in einem Seniorenheim suchen.
Was ist Tages- bzw. Nachtpflege?
Tages- und Nachtpflege bilden als Ergänzung, Entlastung und Sicherung der ambulanten Pflege, das Zwischenglied zwischen häuslicher Versorgung (Angehörige und Pflegedienst) und vollstationärer Pflege.
Tagespflege stellt eine Ergänzung und gleichermaßen eine Möglichkeit der Entlastung für pflegende Angehörige dar. Die Tagespflege bietet älteren Menschen tagsüber Betreuung und pflegerische Unterstützung. Mit Hilfe der Betreuungsmöglichkeit kann die eigene Wohnung oder das Haus erhalten; gleichzeitig kann eine vollstationäre Aufnahme in eine Senioreneinrichtung verzögert werden.
Nachtpflege stellt die Betreuung und Pflege älterer Menschen während der Nacht dar. Die Nutzung des Angebotes der Nachtpflege kann regelmäßig an allen Wochentagen oder an einzelnen Tagen vereinbart werden. Die Pflege des älteren Menschen am Tage (dies schließt auch den Morgen und Abend ein) muss von der Familie sichergestellt werden.
Sollten Sie Fragen zu Angeboten der Tages- und Nachtpflege in unseren GFA Häusern haben, dann lassen Sie es uns wissen. info@GFAmbH.com
Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege steht für einen zeitlich befristeten stationären Aufenthalt von pflegebedürftigen Menschen, die in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden. Angehörige könne ihre zu pflegenden Familienmitglieder für 28 Tagen für einen Betrag bis zu 1.432 Euro im Jahr in die Obhut einer stationären Einrichtung geben. Wichtig ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit der betreffenden Person. Ferner muss die angestrebte Kurzzeitpflege vorab der Pflegekasse beantragt werden. Die Kurzzeitpflege kann von Angehörigen als Überbrückung; nach einer Krankenhausbehandlung der pflegenden Person zur Genesung oder vor dem Einzug in eine Senioreneinrichtung genutzt.
Die Häuser der GFA mbH bieten alle Kurzzeitpflegeplätze an. Gern informieren wir Sie genauer über unsere Angebote. Info@GFAmbH.com
Was heißt Betreutes Wohnen bei der GFA mbH?
Betreutes Wohnen (Service Wohnen Plus) heiß bei der GFA eine Wohnform realisiert zu haben, die Begegnungsmöglichkeiten für Senioren der Verbandsgemeinde und Mietern des Betreuten Wohnens bietet. Die Wohnanlagen für Betreutes Wohnen sind bei der GFA stets auf dem Grundstück der stationären Einrichtung angesiedelt. Die stationäre Einrichtung kann so Leistungen wie Belieferung mit einem Mahlzeitendienst in die Wohnung oder der Cafeteria, Hausreinigung, Vermittlungen von Grund- und Behandlungspflege, Friseur, Kosmetik, Fahr- und Bücherdiensten sowie Senioren – Reisen oder auch kleinere Reparaturen in der Wohnung erbringen
In regelmäßig stattfindenden Mieterversammlungen werden wichtige Informationen weitergegeben und mögliche Probleme bzw. Wünsche besprochen.
Ziel ist es, den Mietern ihren Lebensabend genießen zu lassen mit dem Bewusstsein, dass sich jemand um sie kümmert, wenn es einmal erforderlich sein wird.
Gern können Sie sich jederzeit unsere Wohnanlagen anschauen.
Betreutes Wohnen in der VG Nieder-Olm, Betreutes Wohnen Eppelborn.
Sollten Sie Fragen haben, dann schreiben Sie uns info@GFAmbH.com
Worauf muss ich achten, wenn ich ein Seniorenheim suche?
Wir haben für Sie einen Fragebogen zusammengestellt der Ihnen ermöglicht, mit einfachen Fragen und Hinweisen, sich einen guten Eindruck über eine mögliche Pflegeeinrichtung zu machen.
GFA Checkliste
Wo kann ich mich bewerben, wenn ich bei der GFA arbeiten möchte?
Sie finden alle nötigen Auskünfte, Informationen und Ansprechpartner über die freien Stellen bzw. Ausbildungsplätze innerhalb der GFA in unserer Rubrik
Stellenangebote.
Kann ich meinen Hausarzt behalten?
Sie können Ihren Hausarzt natürlich behalten. Es besteht in allen Häusern der GFA freie Arztwahl.
Muss ich in der Kirche eingetreten sein?
Nein, Sie müssen keiner Konfession oder Kirchengemeinschaft angehören.
Was beinhaltet der Gesamtpreis pro Tag?
Der Preis beinhaltet die kompletten pflegerischen Leistungen der entsprechenden Pflegestufe, die Unterkunft, die Verpflegung und die Reinigung der privaten Kleidungsstücke.
Die vom Bewohner frei und zusätzlich ausgewählten Leistungen werden über eine Tagespauschale abgerechnet. Zum Beispiel:
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Einzelzimmer
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Ergo- Freizeittherapie
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Sportphysiotherapie
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Sonderverpflegung
Sollten Sie Fragen zu der Zusammenstellung der Pflegesätze haben, dann lassen Sie es uns wissen.
Haben die Bewohner ein eigenes Konto?
Die regulären Leistungen werden über ein Heimkostenkonto abgerechnet. Neben einem Heimkostenkonto wird für jeden Bewohner ein Nebenkostenkonto eingerichtet.
Was sind Nebenkosten?
Für die Bewohner entstehen Nebenkosten durch die in Anspruchnahme von Leistungen eines Dritten, die aus verschiedenen Gründen von den Bewohnern nicht direkt bar bezahlte werden konnten. Beispielhaft können hier genannt werden:
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Friseur,
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Fußpflege,
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Änderungs-, Flick- , Näharbeiten sowie
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Kennzeichnung der privaten Wäsche
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Private Banküberweisungen
Die möglichen Zusatzleistungen sind in der Anlage eines bei dem Einzug abzuschließenden Heimvertrages ausführlich aufgeführt.
Alle anfallenden Kosten dieser Art werden auf dem Nebenkostenkonto erfasst und in regelmäßigen Zeitabständen den Bewohnern in Rechnung gestellt. Ein Kontoauszug mit den aufgeführten Zusatzleistungen wird als Anlage beigefügt.
Wird die Pflegestufe von der stationären Einrichtung beantragt?
Vor Einzug des Bewohners ist es normalerweise üblich, dass der betroffene Bewohner bereits eingruppiert ist oder das die Angehörigen die Pflegestufe beantragt haben. Merken wir aber, dass der pflegerische Aufwand der derzeitigen Pflegestufe nicht mehr entspricht, sind wir berechtigt einen Antrag auf eine neue Begutachtung zu stellen.
Muss ich mich um die Ummeldung des Wohnsitzes kümmern?
Nein, nach Vorlage aller erforderlichen Informationen übernehmen wir gerne diese Aufgabe.
Gibt es feste Besuchszeiten?
Nein, es gibt keine festgelegten Besuchszeiten.